Antrag für Zurückstellung
Zurückstellung vom Schulbesuch
ist eine Ausnahme
muss bei der Schulleitung beantragt werden
Im Frühjahr entscheidet die Schulleitung über den Zurückstellungsantrag
nach der schulärztlichen Untersuchung
anhand von ärztlichen Gutachten oder der Einschätzung der Frühförderstelle oder der Einschätzung der Kita