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Sport-Elterninfo 2024

Festlegungen Sport GSaW 2024

Elterninformation zum Sportunterricht an der Grundschule am Wäldchen

 

Beschluss der Fachkonferenz vom 10.09.2024

 

Sehr geehrte Eltern,

der Sportunterricht orientiert sich am aktuellen Rahmenlehrplan, den "Verwaltungsvorschriften

Sicherheit im Schulsport" und der Handreichung  zur „Leistungsermittlung und Leistungsbewertung

im Sportunterricht für die Jahrgangsstufen 1 bis 10 im Land Brandenburg".

Zum Schulsport gehören Spaß, Spannung, Begeisterung und Kräftemessen. Zu einem unbeschwerten, unfallfreien und freudvollen Sportunterricht gehört aber auch ein faires und partnerschaftliches Verhalten. Dementsprechend ergeben sich daraus Kompetenzbereiche, die gleichwertig in die Bewertung mit einbezogen werden.

 

1. Sachkompetenz:                      Wissen, Können, sportliche Leistung

 

2. Methodenkompetenz:           Verfahren zur Aneignung von Bewegungsabläufen, 

Informationsbeschaffung für das Bewegungslernen u. ä.

 

3. Soziale Kompetenz:                Aufmerksamkeit, Empathiefähigkeit, Konfliktlösungsfähigkeit, Fairness, Teamfähigkeit, Eingliederung in eine Gruppe

 

4. Personelle Kompetenz:          Selbsteinschätzung, Beurteilung von Risikosituationen, Umgang mit Sieg und Niederlage u. a.

 

Im Sportunterricht wird auf die individuell unterschiedlichen Voraussetzungen der Kinder eingegangen, denn unser Ziel ist es, Freude an sportlicher Betätigung zu entwickeln.

Auch Sie als Eltern können Ihr Kind dabei unterstützen, damit es erfolgreich am Sportunterricht teilnehmen kann.

 

Sicherheit im Sportunterricht

  1. Im Sportunterricht ist das Tragen von Schmuck und das Abkleben von Ohrsteckern mit Pflaster nicht erlaubt. Schreiben der Eltern, in denen sie die Verantwortung für das Tragen der Ohrstecker/-ringe oder offener Haare während des Sportunterrichts übernehmen wollen, sind aus Haftungsgründen nicht zulässig.

  2. Haare ab Schulterlänge müssen vor dem Sportunterricht zusammengebunden werden! Zopfgummis sind selbst mitzubringen!

  3. Für Brillenträger ist es ratsam eine Sportbrille aufzusetzen. Dies ist aber keine Pflicht.

  4. Es ist dringend notwendig, die jeweilige Sportlehrkraft in schriftlicher Form über gesundheitliche und körperliche Beeinträchtigungen Ihres Kindes aktuell zu informieren.

Für den Fall, dass neue Ohrringe, Piercings und vergleichbarer Schmuck nicht entfernt werden dürfen, wird Ihr Kind von der aktiven Teilnahme am Sportunterricht ausgeschlossen und Leistungskontrollen in dieser Zeit mit der Note 6 bewertet.

Bitte nutzen Sie den Beginn der Sommerferien, um Ohrlöcher stechen zu lassen. 

Schmuck und andere Wertsachen werden vom Lehrer nicht entgegengenommen. Die Schule haftet nicht für abhanden gekommene Sachen.

 

Befreiung vom Sportunterricht

Über die Nichtteilnahme am Unterricht entscheidet der Arzt durch das Ausstellen eines Attestes oder der Sportlehrer auf Antrag, (für maximal drei aufeinanderfolgende Sportstunden), der Eltern.

Der Antrag durch die Eltern muss eine kurze Begründung beinhalten. Es liegt im Ermessensbereich des Sportlehrers, ob er dem Antrag stattgibt bzw. ob das Kind nur für Teile der Sportstunde befreit wird. Das Sportzeug ist daher unbedingt mitzubringen. 

Bei einer länger andauernden Erkrankung oder zur Erteilung einer Teilsportbefreiung bedarf es eines ärztlichen Gutachtens, welches der Jugendgesundheitsdienst erstellt. (Formular Sportbefreiung)

Bei Verletzungen oder Krankheit, die eine aktive Teilnahme am Sportunterricht nicht erlauben, soll

Ihr Kind auch beim Sportunterricht anwesend sein, um Helferfunktionen übernehmen zu können. 

 

Richtige Sportkleidung

1. Jeder Schüler und jede Schülerin trägt sport- und wettergerechte Kleidung sowie richtige Sportschuhe (ein Paar Hallenturnschuhe mit abriebfester Sohle und ein Paar Turnschuhe für den Außenbereich). Turnschuhe für die Halle sind Pflicht, d. h. Straßenschuhe dürfen nicht in der Halle getragen werden. Turnschuhe, welche als Straßenschuhe genutzt werden, können jedoch für den Sportunterricht im Außenbereich genutzt werden.

 

2. Sportkleidung sollte bequem sitzen, aber keine zu weit geschnittenen Ärmel und Hosenbeine mit Taschen und Schlaufen aufweisen (Verletzungsgefahr).

 

3. Bei der Sportkleidung ist aus hygienischen Gründen darauf zu achten, dass die Oberteile den ganzen Oberkörper bedecken.

 

4. Achten Sie darauf, dass die Sportkleidung aus hygienischen Gründen regelmäßig gewaschen wird.

Unabhängig vom Sportunterrichtstag (Vertretung) bringt Ihr Kind montags das Sportzeug mit in die Schule und nimmt es freitags wieder mit nach Hause.

 

Maßnahmen bei vergessener Sportbekleidung

Die Eltern werden darüber informiert. 
Die Kinder haben während der Stunde eine sporttheoretische bzw. fachspezifische Aufgabe zu erledigen.
Besteht der Verdacht auf bewusstes Vergessen der Sportkleidung erfolgt ein klärendes Gespräch 
mit den Eltern im Beisein des Kindes.

 

Richtlinien

Sollten Leistungskontrollen zum Zeitpunkt des vergessenen Sportzeuges stattfinden, wird die Note „6“ erteilt. Das Nachholen der Kontrolle und eine Verrechnung der Note „6“ sind möglich, wenn der organisatorische Ablauf der folgenden Stunden nicht beeinträchtigt wird.

 

Sollte sich Ihr Kind im Sportunterricht verletzten, muss es sofort die Sportlehrkraft informieren. 

Ist in dessen Folge ein Arztbesuch erforderlich setzen Sie sich bitte mit dem Sekretariat der Schule in Verbindung, um entsprechende Daten zur schriftlichen Unfallanzeige aufzunehmen.

 

Im ersten und zweiten Halbjahr setzt sich die Sportnote aus den jeweils unterrichteten Themenfeldern unter Berücksichtigung aller Kompetenzbereiche zusammen. Dabei gelten bis zu den Herbstferien die Maßstäbe aus der jeweils jüngeren Jahrgangsstufe. Die Teilnote für Schwimmen in der 4. Jahrgangsstufe fließt stets zum Schuljahresende mit einem höheren Stellenwert in die Sportnote ein.

Aktuelles

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Telefon: 0 3341 2 7 4 8 6

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